Was passiert, wenn ich die Raten für meinen Immobilienkredit nicht mehr bezahlen kann?
Was passiert wenn man die Kreditrate nicht zahlt?
Wenn der Immobilienkredit nicht mehr bezahlt werden kann, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Ob und wie sich dies vermeiden lässt, hängt stark von den Umständen und dem Kreditgeber ab. Man sollte sich also schon vorher genau fragen: Was passiert wenn man die Kreditrate nicht zahlt? Die von Lützow Immobilien Experten verraten es Ihnen in diesem Artikel.
Hauskredit kann nicht mehr bezahlt werden
Die eigenen vier Wände, der Traum vieler Menschen. Um diesen möglichst schnell erfüllen zu können, wird dabei oftmals auf einen Immobilienkredit zurückgegriffen. Solange alles nach Plan verläuft, treten hierbei keine Probleme auf. Kommt es jedoch zu unvorhergesehenen Ereignissen wie beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, gelangt der Kreditnehmer schnell in eine unangenehme Lage.
In diesem Falle gilt es zügig zu handeln, damit keine Zwangsversteigerung der Immobilie droht. Meist stellt die Bank als Kreditgeber ein Hypothekendarlehen aus. Dadurch wird ein Grundschuldeintrag zugunsten der Bank im Grundbuch vermerkt. Somit ist die Bank praktisch der Besitzer der Immobilie, bis der Kredit restlos abbezahlt und gegebenenfalls der Grundschuldeintrag geändert wurde. Das Ganze fungiert demnach als Sicherheit für die Bank, sollte der Kreditnehmer seine Raten nicht länger tilgen können.
Aus diesem Grund ist es der Bank auch möglich im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung des Objektes einzuleiten. Damit es nicht dazu kommen muss, sollten umgehend Wege eingeleitet werden, um die Umstände zu klären.
Mit der Bank über den Immobilienkredit sprechen
Sollte der Fall eintreten, dass sich der Hauskredit nicht weiter finanzieren lässt, empfiehlt sich zunächst das direkte Gespräch mit dem Kreditgeber. Handelt es sich nur um eine kurzfristige Zahlungsknappheit, ist die Bank oftmals bereit eine individuelle Lösung dafür zu finden. So ist es beispielsweise denkbar, dass die Hausraten gesenkt oder sogar vorübergehen völlig ausgesetzt werden.
Gerade kleinere Kreditinstitute sind aber oftmals kulanter dem Kunden gegenüber und suchen das persönliche Gespräch. Wie die endgültige Vereinbarung letzten Endes ausfällt, hängt vor allem von der finanziellen Situation des Kreditnehmers und dem zuständigen Sachbearbeiter der Bank ab.
Sollte der Immobilienkredit jedoch mittel- bis langfristige nicht finanzierbar sein, drohen dem Schuldner unangenehme Folgen.
Drohende Zwangsmaßnahmen, wenn der Immobilienkredit nicht bezahlbar ist
Sollten im Vorhinein keine Gespräche mit der Bank stattgefunden haben oder dabei keine Einigung erzielt worden sein droht in der Regel die Zwangsvollstreckung der privaten Besitztümer des Schuldners.
Damit die ausstehenden Hausraten trotzdem eingezogen werden können, ist die Bank, oftmals sogar ohne zu klagen, dazu berechtigt die Zwangsvollstreckung anzuordnen. Sollten die Einnahmen daraus nicht die geforderte Summe decken können, bleibt in den meisten Fällen keine Alternative als die eigentliche Zwangsversteigerung der Immobilie. Da die Bank den Grundschuldeintrag innehält, obliegt ihr dieses Recht, welches im Extremfall auch durchgesetzt wird.
Zwangsversteigerung
Dabei wird die Immobilie öffentlich zur Versteigerung angeboten. Nötig dafür ist ein entsprechendes Urteil des Gerichts, ein Eintrag ins Grundbuch sowie ein Gerichtsvollzieher. Dieser ist für die Durchführung der eigentlichen Versteigerung des Hauses zuständig. Als Verkaufspreis gilt dabei das höchste Gebot vor Ort. Zum Abschluss der Versteigerung kommt es mit den bekannten Worten „Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten!“. Hierdurch soll anderen Bietern noch die Möglichkeit eingeräumt werden bei dem Preis mitzubieten.
Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch
Legt das Gericht die Zwangsversteigerung fest, muss dies gleichzeitig im Grundbuch eingetragen werden. Dazu benachrichtigt das Gericht das zuständige Grundbuchamt und bittet um einen entsprechenden Vermerk. Dadurch soll verhindert werden, dass der Kreditnehmer nach dem Urteil der Zwangsversteigerung keine Verfügungen über die Immobilie einleiten kann. Andernfalls könnten sich daraus sonst negative Folgen für den Kreditgeber oder den neuen Käufer ergeben.
Der Erlös der Versteigerung geht vorrangig an die Bank für die ausstehenden Raten des Hauskredits sowie deren Auslagen. Sollte darüber hinaus noch etwas übrig bleiben gelangt dies an den Kreditnehmer. Häufig kommt es jedoch vor, dass sogar trotz der Zwangsversteigerung des Objekts noch nicht der gesamte Betrag gegenüber der Bank abgegolten ist. Unter diesen Umständen wird die fehlende Differenz natürlich noch zusätzlich von dem Kreditgeber gefordert, wodurch oftmals die private Insolvenz droht.
Alternative: Frühzeitiger Hausverkauf
Die Aussicht auf eine Zwangsversteigerung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten ist nicht besonders erfreulich. Einerseits kann sich dies zu einem langen, zermürbenden Prozess für den Schuldner entwickeln, andererseits befindet sich der erzielte Verkaufspreis einer solchen oftmals deutlich unter dem eigentlichen Wert der Immobilie.
Sobald absehbar ist, dass mittelfristig der Hauskredit nicht mehr bezahlt werden kann, sollte umgehend gehandelt werden. Einerseits sollte sofort das Gespräch mit der Bank gesucht werden, andererseits die Immobilie direkt zum Verkauf angeboten werden.
Das Haus sollte unmittelbar nach der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit zum Kauf angeboten werden, noch bevor die Bank irgendwelche Zwangsmaßnahmen anwenden muss. Dadurch lässt sich in der Regel ein weitaus besserer Preis erzielen als durch die ohnehin drohende Zwangsversteigerung.
So muss das Haus zwar ebenfalls aufgegeben werden, wenigstens hat der Kreditnehmer somit aber weitaus bessere Chancen auf einen höheren Erlös nach dem Hausverkauf.
Denn besonders tückisch wird es, sobald der Vermerk der Zwangsversteigerung im Grundbuch steht. Dies wirkt sich in der Regel spürbar negativ auf den Verkaufspreis des Hauses aus.
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Fazit
Sollte man in die unschöne Situation kommen und der Immobilienkredit kann nicht länger gezahlt werden, gilt es überlegt vorzugehen. Als erster Ansprechpartner sollte hier unbedingt der Gläubiger aufgesucht werden. Aus den Gesprächen mit diesem sowie umfassenden Kalkulationen wird daraufhin entschieden, wie es weitergehen wird. Besteht keinerlei Aussicht, auch mit einer eventuellen Zwangsversteigerung der privaten Besitztümer, ausreichende Liquidität zu schaffen, droht fast immer die Versteigerung des Hauses.
Soweit sollte man es nicht kommen lassen und rechtzeitig handeln. Da die Immobilie in jenem Fall aufgegeben werden muss, gilt es den zeitlichen Vorteil zu nutzen. Noch bevor ein entsprechender Vermerk ins Grundbuch eingetragen wird, empfiehlt es sich das Haus bereits zum Verkauf anzubieten. Auf diese Weise sichert man sich in der Regel einen deutlich attraktiveren Preis.
Immobilienmakler Potsdam, Zossen, Königs Wusterhausen und Umgebung
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