Bausparvertrag Gebühren zurückfordern

Bauspardarlehen – Gebühren wurden unberechtigt erhoben und können durch unseren Musterbrief zurückgefordert werden

Bausparkassen haben bei der Auszahlung von Bauspardarlehen unberechtigt Gebühren erhoben. Bausparvertrag-Gebühren können nach der aktuellen Rechtsprechung also zurückgefordert werden. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, was die neueste Rechtsprechung besagt und wie Sie die Gebühren zurückfordern können. Viele haben im Zuge eines Immobilienkaufs tausende Euro bezahlt und diese kann man sich nun zurückholen.

Wer seinen Immobilienkauf finanziert hat und dies durch einen Bausparvertrag realisierte, der sollte diesen Artikel genau lesen. Gestern ist dazu ein richtungsweisendes Urteil gefallen.

Wir hatten Euch bereits über die Rückholung der Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen oder zum Thema Altanschließer Rückforderung informiert. Wir haben dazu sehr gutes Feedback von Euch bekommen, zahlreiche Erfolgsmeldungen und möchten auch weiterhin über solch aktuelle Geschehnisse informieren.

BGH-Urteil – Bausparer können gezahlte Gebühren zurückfordern

Der Bundesgerichtshof hat den Konsumenten Recht gegeben. Schon länger gilt: Banken dürfen für Konsumentenkredite, zum Beispiel bei der Finanzierung einer Immobilie, keine Bearbeitungsgebühren erheben. Dies gilt nun auch für die Auszahlung von Darlehen aus Bausparverträgen, um die Nutzer dieser nicht zu benachteiligen. (Urteil des Bundesgerichtshof – Aktenzeichen Az.: XI ZR 552/15) Bei der nun anstehenden Rückforderung müssen Sie schnell sein und im Vorfeld die Verjährungsfristen genau prüfen.

Die Bausparkassen haben bis zu zwei Prozent der Bausparsumme kassiert. Da es sich dabei um interne Kosten für den Verwaltungsaufwand handelt, dürfen diese nicht an den Verbraucher weitergeben werden.

Beachten Sie die Verjährungsfristen – bis zu 3 Jahre sind möglich

Wer für die Auszahlung seines Darlehens eine Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, muss die Verjährungsfristen kennen. Welche Frist gilt dabei für Sie? Alle Darlehensgebühren, die ab dem 01.01.2014 gezahlt wurden, können noch bis Ende dieses Jahres zurückgefordert werden.

Eventuell kann diese Frist auch auf 10 Jahre verlängert werden. Rein rechtlich gilt, dass wenn selbst Juristen diesen Anspruch nicht absehbar war. Zu dieser Sachlage haben sich die Richter am Bundesgerichtshof allerdings am Dienstag nicht geäußert. Es bleibt daher abzuwarten, ob es einen Nachtrag oder neue Urteile dazu geben wird. Wir erwarten dies jedoch.

Musterbrief für die Rückforderung der Darlehensgebühren

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben wir für Sie einen Musterbrief erstellt. Diesen sollten Sie sich gleich herunterladen. Sie können dabei zwei Varianten einer Erstattung wählen. Entweder lassen Sie sich den Betrag direkt auszahlen oder Sie lassen sich den Betrag direkt verrechnen. Diese Variante hätte sogar noch weitere positive Zinsvorteile für Sie zur Folge. Der Betrag geht nämlich direkt in die Tilgung für Sie. Wir empfehlen also die zweite Variante.

Für den Musterbrief klicken Sie hier: Musterbrief Rückholung Darlehensgebühr

Bleiben Sie hartnäckig – Bausparvertrag-Gebühren zurückholen

Selbst wenn Ihnen die Bausparkasse oder Bank in einem ersten Schreiben eine Absage erteilt. Bleiben Sie standhaft. Legen Sie einen Widerspruch ein oder wenden sich direkt an den Ombudsmann der Bausparkassen.

von Lützow Immobilien – Ihre Immobilienmakler in Potsdam, Zossen, Königs Wusterhausen und Umgebung

Wenn Sie Fragen zum Thema Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung oder zu diesem Artikel haben, rufen Sie uns an. Die von Lützow Immobilien Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Wir stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen als Immobilienmakler jederzeit helfend zur Seite. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten oder andere Hilfe rund um die Immobilie haben. Rufen Sie uns an, besuchen Sie unsere Website oder schreiben uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf das Kennenlernen.

Weiterführende Links

Schlichtungsstelle Bausparen

Verbraucherzentrale NRW