Die eigene Immobilie richtig übertragen und vererben – Teil 1

Wenn Sie die eigene Immobilie (z.B. ein Haus oder die eigene Wohnung) noch zu Ihren Lebzeiten weiterzugeben, hat das sogar Vorteile. So können Sie beispielsweise Steuern sparen. Jedoch ist es manchmal aber auch eindeutig besser, dies nicht zu tun und auf den Erbfall zu warten. Aber nun einmal etwas genauer.

Statistisch betrachtet, werden in den nächsten Jahren in zwei von drei Nachlassangelegenheiten Häuser, Grundstücke oder Wohnungen enthalten sein. Eine Billion Euro, bis zum Jahr 2020 werden Immobilien in dieser Dimension vererbt.

Einer Studie des DIA (Deutschen Instituts für Altersvorsorge) zufolge, steigt die Wahrscheinlichkeit, eine Immobilie zu erben, in langer Frist auf 65 Prozent an.

Wenn jemand ein Haus noch zu Lebzeiten selber gebaut hat, so möchte er es natürlich auch möglichst ohne monetäre Einbußen weitergeben. Wenn jemand eine Immobilie an die Angehörigen vererbt oder verschenkt, so sollen die sich doch auch darüber freuen. Alle Immobilienbesitzer stehen also stets vor derselben Frage: Soll ich meine Immobilie vererben oder verschenken?

Die Zahl der großen Vermögen steigt in Deutschland ständig an und in diesem Fall bietet sich eindeutig an, die Immobilien noch zu Lebzeiten strukturiert an die Nachkommen weiterzugeben. Dabei lassen sich stattliche Steuerersparnisse erzielen. Diese steuerlichen Vorteile fallen besonders hoch aus, wenn man dabei einen ganze Generation überspringt. Dabei zählt für den „noch Besitzer“ der Immobilien aber nicht nur die steuerliche Komponente, das innere Gefühl, schon zu Lebzeiten alles sauber geordnet und geklärt zu haben, ist dabei oftmals unbezahlbar.

Doch was passiert wenn der Schenkende plötzlich zum Pflegefall wird? Was passiert wenn dieser bis zum Tode ein Wohnrecht in der Immobilie möchte? Kann man seine Kinder eigentlich enterben? Kann ich die Absicherung meines Ehepartners lückenlos regeln? Die allumspannende Lösung für all die ragen rund um dieses Thema gibt es nicht. Es hängt wie so oft von den Einzelumständen ab. Jeder Sachverhalt ist verschieden und oftmals ist dabei eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Soll ich mein Haus verschenken? Soll ich meine Wohnung vererben? Das bedarf einer detaillierten Einzelbetrachtung durch einen Experten.

Mit Schenken Steuern sparen?

Ein steuerlicher Unterschied zwischen der Erbschaft und der Schenkung scheint auf den ersten Blick marginal zu sein, denn das Gesetz macht kaum einen Unterschied zwischen dem Erben und einem Beschenkten. Das lässt sich auch schon aus dem Namen ableiten, denn der Name des Gesetzes lautet: Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.
In allen beiden Fällen verlangt Ihr Finanzamt Steuern, und das sogar in gleicher Höhe. Der große Unterschied liegt jedoch darin, dass bei einer Schenkung persönliche Freibeträge alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können.

Damit endet Teil 1 zum Thema „Die eigene Immobilien richtig übertragen und vererben“. Lesen Sie auch Teil 2, um bestens informiert zu sein.

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