Altanschließer Brandenburg

Altanschließer Brandenburg ausgepasst: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14 & 1 BvR 3051/14) entschieden, dass die rückwirkende Anwendung des § 8 Abs. 7 KAG Brandenburg gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt und somit verfassungswidrig ist.

Altanschließer Brandenburg eine Kehrtwende. Diese Entscheidung wurde am 12. Februar 2016 durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt. Diese Entscheidung hat nun massive Auswirkungen für alle Betroffenen.

Auch zahlreiche unserer Kunden wurden hart durch die Entscheidungen und Gebührenbescheide der Zweckverbände getroffen. Wir haben dabei die einzelnen Prozessschritte verfolgt und unseren Kunden immer auf dem Laufenden gehalten. Nun können wir die wirklich stolze Erfolgsmeldung verkünden, dass die Bürger gesiegt haben. Den beiden Musterklägern aus Cottbus wurde Recht gegeben und der entsprechende Klage stattgegeben.

Aber was genau hat das nun für Folgen für Sie? Es gilt nun schnell zu handeln. Wir möchten Ihnen dafür kurz und knapp Tipps für Ihre Schreiben an Ihren Zweckverband an die Hand geben.

Sie sind als Altanschließer in Brandenburg von der Problematik betroffen?

Wir möchten Ihnen nun Tipps geben, wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können. Dabei gilt es aber vorher zu unterscheiden, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Je nachdem, wie Sie im Vorfeld gehandelt haben, sehen nun die weiteren Schritte für Sie aus.

Außerdem: Je nach Region, handeln die einzelnen Zweckverbände gerade sehr unterschiedlich. Es mangelt an den internen Dienstanweisungen. Einzelne Zweckverbände zahlen allen Kunden die als Altanschließer betroffen sind, die Beiträge zurück. Egal ob Widerspruch eingelegt oder nicht.

Vereinzelte Verbände hingegen, gehen momentan nur soweit, dass sie lediglich die Verfahren wo Bürger Widerspruch eingelegt haben, wieder aufnehmen und das Geld zurückzahlen.

Langfristig gesehen, werden die Verbände jedoch nicht daran vorbeikommen, die gezahlten Beiträge aller Altanschließer zurückzuzahlen. Es geht jedoch jetzt für Sie als Betroffener darum, dass Sie im Vorfeld bestimmte Schreiben abgeschickt haben, um so eventuelle Fristen zu wahren.

Sie haben bereits Widerspruch eingelegt? Was Sie jetzt tun sollten?

Sollten auch Sie Altanschließerbeiträge gezahlt haben, empfehle ich Ihnen, die Rücknahme der Bescheide bis zum 16.03.2016 zu beantragen und Ihre gezahlten Gebühren mit Fristsetzung und Zinsen zurück zu fordern. Schreiben Sie also an Ihren Zweckverband, beziehen sich dabei auf das Urteil, geben die Nummer Ihres Bescheides an und sende es schnellstmöglich ab. Setzen Sie in Ihrem Schreiben auch eine Zahlungsfrist und geben Ihre Kontoverbindung mit an.

Sie haben keinen Widerspruch eingelegt? Was Sie jetzt tun sollten?

Wenn sie keinen Widerspruch eingelegt haben, dann müssen Sie einen zusätzlichen Schritt in Ihrem Musterschreiben aufnehmen. Erszellen Sie ein Schreiben an Ihren Zweckverband mit den bereits zuvor genannten Inhalten.

Beziehen Sie sich in Ihrem Schreiben an den Zweckverband aber außerdem auf den Paragraphen §51 Verwaltungsverfahrensgesetzt (VwVfG – Wiederaufgreifen des Verfahrens). Bitten Sie damit gleichzeitig, um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Dies ist momentan scheinbar der einzig mögliche Schritt, um Ihre Forderung nach Rückzahlung der Beiträge weiterhin am Leben zu erhalten. Es bleibt aber nun grundlegend weiterhin abzuwarten, wie die einzelnen Zweckverbände dazu entscheiden.

Wir halten Sie dazu auf dem neuesten Stand.

Eine Bitte: Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die einzelnen Verbände gerade hoffnungslos mit der Situation überfordert sind. Die einzelnen Sachbearbeiter leisten alles erdenklich mögliche und sind auch nur ausführende Organe. Daher sind wutentbrannte Anrufe absolut deplatziert. Sie können aber natürlich jederzeit freundlich bei Ihrem Zweckverband um Hilfe fragen und Ihnen wird sicherlich weitergeholfen.

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Weitere Informationen:

Raum Zossen – Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS)

Raum Königs Wusterhausen – Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband

Übersicht aller Zweckverbände in Brandenburg