Wohnungsübergabeprotokoll: Sinnvoll für Mieter und Vermieter

Was man beim Wohnungsübergabeprotokoll wissen muss

Sofern kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt wurde, kann es beim Auszug der Mieter teils zu Unstimmigkeiten kommen. Das Schriftstück beugt dem erheblich vor und kann bei Bedarf sogar vor Gericht als Beweis verwendet werden. Außer Zeit nimmt das Übergabeprotokoll keinerlei Kosten in Anspruch, sichert dafür aber beide Parteien optimal ab.
Erfahren Sie hier, worauf Sie als Vermieter achten sollten und wie Sie als Mieter dabei am besten vorgehen!

Wohnungsübergabeprotokoll: Was steckt dahinter?

Das Wohnungsübergabeprotokoll dient dazu, den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Einzuges oder des Auszuges so detailliert wie möglich festzuhalten. Alles sollte darin aufgeführt werden, vom Zustand der Fenster und Wände bis hin zu Beschädigungen wie gesprungenen Fliesen oder Macken an Türen.

Auf diese Weise wird der Ist-Zustand des Objektes bei Bezug dokumentiert, was sowohl für Vermieter als auch Mieter Sicherheit bedeutet. So können im Nachhinein eventuell entstehende Streitfragen einfach und unkompliziert geklärt werden.
Notfalls geschieht dies auch vor Gericht, für gewöhnlich wird ein sachgerecht ausgefülltes Wohnungsübergabeprotokoll nämlich auch als beweiskräftige Urkunde zugelassen.

Neben den Wohnräumen an sich, sollten auch dringend alle weiteren Bestandteile des Mietverhältnisses protokolliert werden. Darunter fallen beispielsweise Garagen, Gärten oder Terrassen, welche ansonsten gerne vergessen werden.

Da das Wohnungsübergabeprotokoll in keinem Gesetz aufgeführt wird, gibt es keine absoluten Richtlinien. Um dennoch vor Gericht bestehen zu können, sollten aber mindestens folgende Punkte darin vorkommen:

  • Adresse des Mietobjektes
  • Name und Anschrift, sowohl von Vermieter als auch Mieter. Zusätzlich können noch Zeugen, wie zum Beispiel der Immobiliensachverständige, darin vermerkt werden
  • Das Datum der Übergabe, des Einzugs beziehungsweise Auszugs sowie das der letzten Renovierung
  • Regelungen bezüglich der Kaution oder Übernahme von etwaigen Kosten
  • Alle Zählerstände
  • Der exakte Zustand aller Räumlichkeiten. Sofern ein Raum sich in einem guten Zustand befindet, sollte das ebenso festgehalten werden wie eventuelle Mängel auch.
    Dazu zählen unter anderem Dinge wie abgeplatzter Lack, Risse im Waschbecken oder fehlerhafte Funktion von vorhandenen Elektrogeräten
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel

Ausfertigungen für beide Parteien

Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte unbedingt für beide Parteien ausgefertigt werden. Nur wenn sowohl Mieter als auch Vermieter über eine beidseits unterschriebene Abschrift verfügen, können Streitigkeiten vermieden werden.
Sollte beispielsweise lediglich der Vermieter über ein Übergabeprotokoll verfügen, so könnte er theoretisch noch Sachverhalte im Nachhinein abändern. So entstandene Mängel für den Mieter lassen sich nur schwer nachweisen und enden meist vor Gericht.

Aus diesem Grund sollten stets beide Parteien ein vollständig unterzeichnetes Übergabeprotokoll in ihren Objektunterlagen besitzen.

Bilder als aussagekräftiges Hilfsmittel

In der Praxis lassen sich Schäden oftmals besser mit Bildern als mit Worten festhalten. Auf diesen kommt der Sachverhalt in der Regel besser zur Geltung, was im Zweifelsfall die Klärung erleichtert.
Vor Gericht werden Fotos im Normalfall anerkannt, trotzdem sollte man sich nicht nur auf sie verlassen. Um sich bestmöglich abzusichern, empfiehlt es sich also Sachmängel sowohl in Form von Bildern als auch möglichst präzise beschrieben festzuhalten.

Wohnungsübergabeprotokoll für Vermieter

Um sich abzusichern, sollten Vermieter neben dem Einzug der Mieter auch bei deren Auszug unbedingt ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. So können die Kosten für gegebenenfalls anstehende Reparaturen klar zugeordnet und Streit verhindert werden.

Für den eigentlichen Termin mit dem Mieter sollte auf gute Lichtverhältnisse geachtet werden, so ist der vorliegende Sachverhalt für beide Parteien klar ersichtlich. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit eine Kamera vorhanden sein, mit welcher sich eventuelle Beschädigungen sowie der Gesamtzustand des Objektes festhalten lassen.

TIPP: Händigen Sie das fertige Wohnungsübergabeprotokoll am besten noch direkt vor Ort an den Mieter aus. Andernfalls könnte dieser sonst später behaupten, Sie hätten das Formular noch nachträglich manipuliert.

Unbemerkte Schäden sofort nachtragen

Sollten Sie als Vermieter nach Vertragsabschluss vielleicht noch Mängel entdecken, welche Ihnen davor unbekannt waren, so sollten Sie diese unbedingt nachtragen. Kontaktieren Sie dafür den Mieter und bitten Sie um die nachträgliche Aufnahme der Beschädigung ins Wohnungsübergabeprotokoll.
Unternehmen Sie stattdessen nichts, so könnte der Mieter Ihnen vorwerfen davon gewusst zu haben und ihm das Objekt samt verdeckten Mängeln vermietet zu haben.

Wohnungsübergabeprotokoll für Mieter

Als Mieter ist es für Sie ebenfalls von großer Wichtigkeit ein gültiges Wohnungsübergabeprotokoll zu besitzen. Gerade in diesem Fall sollten Sie darin alles so detailliert wie möglich festhalten, andernfalls kann es beim Auszug sonst zu Kosten und Streit kommen. Der Vermieter hat theoretisch nämlich das Recht, Sie für alle Veränderungen des Objektes seit dem Einzug beziehungsweise der Ausfertigung des Übergabeprotokolls zur Rechenschaft ziehen zu können.

Ist das Formular erst einmal unterzeichnet, lassen sich später festgestellte Beschädigungen wie Lackabplatzer oder eine Beule im Heizkörper ausschließlich mit dem Einverständnis des Vermieters nachtragen. Aus diesem Grund sollten Sie sich für den Termin ausreichend Zeit nehmen und alles ganz genau unter die Lupe nehmen. Von der rechtmäßigen Funktion der Heizungsanlage bis hin zum Zustand der Türrahmen sollten Sie alles überprüfen und festgestellte Mängel aufschreiben.

Beim Auszug hingegen sollen Sie auf ein möglichst sauberes Mietobjekt achten. Beseitigen Sie alle von Ihnen verursachten Schäden wie beispielsweise Bohrlöcher in der Wand. Auf diese Weise hinterlassen Sie das Haus oder die Wohnung in einem ordentlichen Zustand und der Vermieter hat bestenfalls keine Gründe für Nacharbeiten.

Verdeckte Mängel dem Vermieter mitteilen

Manchmal werden erst nach Bezug der Immobilie Mängel festgestellt. Ein typischer Fall wäre beispielsweise eine undichte Wasserleitung, welche das Gemäuer befeuchtet und schlimmstenfalls später zu schimmeln beginnt. Solche Dinge können vorkommen und sind auch für den Vermieter teils nur schwer ausfindig zu machen.

Sollten Sie etwas dergleichen im Nachhinein entdecken, teilen Sie dies so schnell wie möglich Ihrem Vermieter mit. Um mehr Rechtssicherheit zu genießen, tragen Sie Ihr Anliegen am besten in Form eines Briefes oder E-Mail vor. So können Sie später gegebenenfalls nachweisen, dass Sie den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt haben.

In der Regel werden die Beschädigungen dann einfach ins Wohnungsübergabeprotokoll nachgetragen, manchmal verweigert der Vermieter aber auch die Zusage dazu.
Trifft dieser Fall zu, so hilft meist nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

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