Energieausweis: In der Regel Pflicht beim Hausverkauf

Wofür wird der Energieausweis benötigt?

Der Energieausweis ist absolute Pflicht für den Verkauf oder die Vermietung bzw. Verpachtung einer Immobilie. Ziel ist es dem Laien den Energiebedarf einer Immobilie auf einfache Art darstellen zu können. So kann dieser auch einen energetischen Vergleich mehrerer Objekte auf simple Art selbst vornehmen.
Spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss muss der Ausweis dem neuen Besitzer beziehungsweise dem Mieter vorgelegt werden. Mittlerweile ist der Energieausweis auch zum Bestandteil in den Kaufverträgen geworden und wir durch den Notar mit in diesen einbezogen. Wer als Verkäufer einer Immobilie oder Vermieter dies nicht beachtet und über keinen Energieausweis verfügt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro belegt werden.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis dient der Veranschaulichung des energetischen Zustands einer Immobilie. Er stellt einen Richtwert dar, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses ist, beziehungsweise wie effizient das Haus „arbeitet“. Der Vorteil eines Energieausweises ist, dass potentielle Käufer und Mieter sich vor Vertragsschluss leichter ein Bild der zu erwartenden Energiekosten machen können. Darüber hinaus lassen sich einzelne Objekte so einfach miteinander vergleichen.
Der Energieausweis wird gelegentlich auch als Energiepass bezeichnet. Des Weiteren wird zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Energieausweisen unterschieden. Einerseits der Verbrauchsausweis, andererseits der Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird aufgrund des tatsächlichen Energiebedarfs der letzten drei Jahre erstellt und ist möglich für Gebäude ab Baujahr 1978. Die Ermittlung der Energieeffizienzklasse auf diesem Weg ist weniger umfangreich als bei dem Bedarfsausweis. Es werden lediglich Angaben zu der Nutzfläche des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten, prozentualer Leerstand, dem Baujahr der Immobilie sowie der Heizungsanlage benötigt. Weiterhin spielen der Energieträger, der Warmwasserverbrauch und natürlich der Energieverbrauch der letzten drei Jahre eine ausschlaggebende Rolle. Allerdings richtet sich der Wert somit nach dem individuellen Heizverhalten der Bewohner und kann sich dadurch bei abweichender Nutzung deutlich verändern.
Da etwa dreiviertel der Wohnhäuser in Deutschland bereits vor 1978 erbaut wurden, muss oftmals auf den Bedarfsausweis zurückgegriffen werden.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Immobilien mit maximal vier Wohneinheiten welche noch vor 1978 erbaut wurden und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden. Das Ermittlungsverfahren des Bedarfsausweises ist bereits deutlich umfangreicher als das des Verbrauchsausweises. So werden unter anderem Angaben zur Nutzfläche, der Anzahl der Wohneinheiten, zum Baujahr des Gebäudes sowie der Heizanlage benötigt. Darüber hinaus wird es bereits spezifischer; so werden ebenfalls Daten zur Form des Hauses einschließlich angrenzender Bebauung, Beheizung und Form von Dach- und Kellergeschoss, den Fenstern, Alter und Zustand der Heizung und Warmwasseraufbereitung sowie der Konstruktionsart und Dämmung des Dachs, der obersten Geschossdecke als auch den Außenwänden und Fußböden zum Keller oder Erdreich hin benötigt.

Sind alle Daten vorhanden erfolgt die Auswertung unter Einbezug weiterer Randbedingungen wie beispielsweise dem Nutzerverhalten. Das Ergebnis ist anschließend der Energiebedarfswert des Objektes. Auf diese Weise erhält man Werte welche unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner sind. Andererseits ist die Präzision des Ergebnisses maßgeblich abhängig von den Fachkenntnissen des Gutachters sowie exakten Auswertungsergebnissen.

Die Energieeffizienzklassen

Jene Energieausweise welche nach dem 01.05.2014 ausgestellt werden unterteilen Wohngebäude in Energieeffizienzklassen von H bis A+, wobei A+ das Optimum symbolisiert.

Objekte welche mit A+ ausgezeichnet sind haben einen jährlichen Energiebedarf von maximal 30 kWh/m². Dieser Wert wird weiter abgestuft und endet schließlich bei H. Dabei beträgt der jährliche Bedarf an Energie dann mindestens 250 kWh/m². Um die Werte besser zu veranschaulichen sind diese in einem Bandtacho zusammengefasst. Dieser verfügt über unterschiedlich gefärbte Sektionen. Grün steht für effizient, gelb für moderat effizient, gefolgt von orange und anschließend rot für schlechte Effizienz.

Jedoch bietet der Energieausweis auch Spielraum für Fehlinterpretationen. So beurteilt dieser lediglich die Energieeffizienz eines Hauses, nicht aber den Energieträger. Ob fürs Heizen Strom, Gas oder Öl verwendet wird findet sich zwar auch im Energieausweis wieder, hat indes aber keinerlei Einfluss auf die Energieeffizienzklasse der Immobilie. So können vergleichbare Objekte mit derselben Energieeffizienzklasse erhebliche Unterschiede bei den Energiekosten aufweisen, beispielsweise wenn ein Haus mit Öl, das andere aber mit Strom geheizt wird.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten eines Energieausweises richten sich in erster Linie nach dessen Art. Je nachdem ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erstellt werden muss, können die Kosten teils erheblich variieren.

Verbrauchsausweis Kosten

Aufgrund seiner Einfachheit ist der Verbrauchsausweis deutlich günstiger zu beschaffen. Je nach Anbieter, Bundesland und der Größe des Objekts fallen hier etwa zwischen 100 und 250 Euro an.

Bedarfsausweis Kosten

Auch hier unterscheiden sich die Preise teils erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern. Des Weiteren spielt die Größe der Immobilie eine wichtige Rolle, beziehungsweise wie viele Wohneinheiten diese beinhaltet. Generell ist bei der Erstellung eines Bedarfsausweises etwa mit Kosten zwischen 400 und 1.000 Euro zu rechnen.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Lediglich qualifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise oftmals Bauingenieure, Architekten, Energieberater und Schornsteinfeger. Generell betrifft dies Personen welche:

  • Hochschulabschlüsse im Bereich Architektur, Innenarchitektur, Physik, Bauphysik, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik aufweisen können oder einen Abschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit Schwerpunkt auf einem der zuvor genannten Gebiete.
  • Handwerker im Bereich Schornsteinfeger, Anlagentechnik, Bau und Ausbau sind, welche ihr Handwerk selbstständig ausführen dürfen
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit dem Ausbildungsschwerpunkt Gebäudehülle oder Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Heizungs- und Warmwasseranlagen.

Ausschlaggebend ist des Weiteren, dass eine der folgenden Zusatzqualifikationen erfüllt ist:

  • Öffentlich als Sachverständiger bestellt im Bereich energiesparendes Bauen oder Bau oder Anlagentechnik im Hochbau
  • Schwerpunkt energiesparendes Bauen im Studium, alternativ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bau oder Anlagentechnik
  • Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen nach EnEV 2014 Anlage 11

Wie lange gilt der Energieausweis?

Wurde der Energieausweis ordnungsgemäß erstellt so besitzt dieser eine Gültigkeit von 10 Jahren. Davon abgesehen können zwischenzeitliche Veränderungen jedoch eine neue Ausstellung nötig machen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn am Objekt relevante energetische Änderungen wie Arbeiten an der Isolierung vollzogen wurden.
Auch ältere Ausweise können als Energieausweis verwendet werden, sofern diese nicht älter als 10 Jahre sind und gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung erstellt wurden. Dazu zählen etwa der Gebäudeenergiepass, der Wärmeausweis sowie der Energiebedarfsausweis.

Ausnahmen

In einigen Fällen werden Ausnahmen gemacht und die Erstellung eines Energieausweises entfällt damit. Darunter fallen unter anderem kleine Objekte mit einer Nutzfläche von maximal 50 m². Weiterhin sind denkmalgeschützte Häuser ebenfalls nicht davon betroffen. Auf den Energieausweis kann darüber hinaus ebenfalls verzichtet werden wenn das Objekt abgerissen werden soll, es also lediglich um den Baugrund geht.

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