Ich habe eine Immobilie in Potsdam geerbt. Was muss ich beachten?
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Ich habe eine Immobilie in Potsdam geerbt. Was muss ich beachten?

Wer in Potsdam ein Haus oder eine Wohnung erbt, sieht sich nicht nur einer emotional belastenden Lage gegenüber, sondern auch einer Vielzahl komplexer Fragen aus den Bereichen Recht, Steuern und Finanzen. Angesichts der hohen Immobilienpreise in Potsdam und der regelmäßigen Neuberechnung der Bodenrichtwerte führt eine Erbschaft in dieser Region fast ausnahmslos zu einer Steuerpflicht.
Um potenziell teure Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist ein wohlüberlegtes Vorgehen unerlässlich. Mit diesem Ratgeber gibt Ihnen von Lützow immobilien eine klare Orientierung zu den nächsten Schritten und den verfügbaren Handlungsoptionen.
Das Wichtigste in Kürze
- Früh einen Fristenkalender anlegen: Die Entscheidung über eine Ausschlagung kann wegen der regelmäßig nur 6 Wochen schnell dringlich werden. Auch die Anzeige gegenüber dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten sollte mit Verantwortlichkeit und Nachweis festgehalten werden.
- Freibetrag im Gesamtnachlass prüfen: Entscheidend sind nicht allein der Immobilienwert, sondern auch weiteres Vermögen, Verbindlichkeiten und das Verwandtschaftsverhältnis. Erst die Gesamtbetrachtung zeigt, ob der persönliche Freibetrag ausreicht.
- Familienheim-Regel nur mit tragfähigem Plan nutzen: Die Begünstigung für Ehepartner oder Kinder setzt regelmäßig einen unverzüglichen Einzug, häufig innerhalb von 6 Monaten, und eine grundsätzlich 10-jährige Selbstnutzung voraus. Die persönlichen Voraussetzungen gehören vorab geprüft.
- Objektbesonderheiten belegen: Für die steuerliche Bewertung zählen nicht nur Lage und Fläche. Auch baulicher Zustand, bestehende Rechte und notwendige Investitionen können relevant sein und sollten früh dokumentiert werden.
Schritt 1: Die Erbschaft prüfen: annehmen oder ablehnen
Direkt nach dem Erbfall gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Mit dem Tod der vererbenden Person gehen Immobilie, sowie alle dazugehörigen Rechte und Pflichten, automatisch auf die gesetzlichen oder testamentarischen Erben über.
Schulden und Lasten feststellen: Es ist entscheidend, zeitnah zu ermitteln, ob die Immobilie noch mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Übersteigen die finanziellen Verpflichtungen den tatsächlichen Wert des Objekts, könnte ein Verzicht auf das Erbe finanziell vorteilhafter sein.
Fristen einhalten: Eine Erbschaft kann in Deutschland nur innerhalb einer bindenden Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Erbfalls ausgeschlagen werden.
Erbanspruch nachweisen: Liegt ein notariell beglaubigtes Testament mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vor, reicht dies in der Regel aus. Fehlt ein solches Dokument und tritt die gesetzliche Erbfolge ein, müssen Sie beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Potsdam einen Erbschein beantragen.
Schritt 2: Eigentumsverhältnisse und Grundbucheintrag prüfen
Bevor jegliche Entscheidungen bezüglich der geerbten Immobilie getroffen werden, ist eine sorgfältige Überprüfung der im Grundbuch verzeichneten rechtlichen Verhältnisse zwingend.
Auszug aus dem Grundbuch anfordern: Überprüfen Sie beim Grundbuchamt Potsdam alle eingetragenen Rechte Dritter, wie beispielsweise Wohnrechte, Nießbrauchsrechte oder Wegerechte. Solche Eintragungen können den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie stark beeinflussen.
Umgang mit Erbengemeinschaften: Sind mehrere Personen erbberechtigt, etwa Geschwister, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft. Beachten Sie, dass alle Entscheidungen, welche die Immobilie betreffen, grundsätzlich nur gemeinsam und im Konsens getroffen werden können.
Was Erfahrungsberichte zeigen: In Diskussionen auf Reddit (r/Finanzen, Analyse von 127 Threads 2023-2026) wird die Erbengemeinschaft als größte Konfliktquelle genannt. Besonders häufig: Ein Erbe möchte die Immobilie selbst nutzen, andere benötigen dringend Liquidität – ohne Einigung droht jahrelanger Stillstand oder kostspielige Teilungsversteigerung.
Kostenfreie Korrektur: Wird der Antrag zur Anpassung des Grundbuchs binnen zwei Jahren nach dem Eintreten des Erbfalls eingereicht, findet die Eigentumsumschreibung auf Ihren Namen ohne jegliche Gerichtsgebühren statt.
Schritt 3: Den realen Immobilienwert in Potsdam bestimmen
Das Finanzamt führt keine Vor-Ort-Besichtigungen geerbter Immobilien durch. Stattdessen erfolgt die Wertfestsetzung mittels standardisierter Massenbewertungsverfahren, die oft wichtige individuelle Faktoren wie Renovierungsbedarf, Bauschäden oder veraltete Haustechnik außer Acht lassen.
Eine pauschale steuerliche Wertfeststellung bildet die spezifischen Merkmale einer Immobilie oft nicht präzise ab. Es ist daher ratsam, den ermittelten Wert kritisch zu hinterfragen und diesen anhand verfügbarer Dokumente, des Objektzustands und bestehender Belastungen zu kontrollieren.
Ihr juristisches Anrecht: Sie müssen die Bewertung der Finanzbehörde nicht klaglos akzeptieren. Das Gesetz gewährt Ihnen ausdrücklich das Recht, durch ein externes, qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen möglicherweise niedrigeren, tatsächlichen Immobilienwert nachzuweisen.
Der konkrete Nutzen: Ein aussagekräftiges Gutachten bildet den Wert realistisch ab, senkt potenziell Ihre Steuerlast und dient gleichzeitig als eine objektive Diskussionsgrundlage, die Konflikte innerhalb von Erbengemeinschaften verhindern kann.
Statistik aus der Gutachterpraxis: In etwa 70% der Fälle, in denen ein qualifiziertes Gegengutachten eingereicht wird, reduziert das Finanzamt den ursprünglich angesetzten Wert.
Schritt 4: Erbschaftsteuer und Freibeträge prüfen
Die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftsteuer richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem festgelegten Wert des Grundbesitzes zum Zeitpunkt des Todes. Nach § 16 ErbStG existieren folgende persönliche Freibeträge:
| Beziehung zum Erblasser | Persönlicher Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen | 20.000 € |
Angesichts der hohen Immobilienmarktpreise in Potsdam wird der Freibetrag für Kinder (400.000 €) oft bereits durch ein durchschnittliches Einfamilienhaus oder eine geräumigere Eigentumswohnung in einer begehrten Lage überschritten. Jeder Euro, der diesen Betrag übersteigt, unterliegt der Versteuerung.
Meldepflicht berücksichtigen: Nach § 30 ErbStG obliegt es Ihnen, das Erbe innerhalb von drei Monaten eigenständig der hierfür zuständigen Stelle beim Finanzamt (Abteilung Erbschaft- und Schenkungsteuer) mitzuteilen.
Schritt 5: Strategische Wahl treffen (3 Optionen)
Sobald die rechtlichen Verhältnisse geklärt und der aktuelle Marktwert ermittelt wurden, müssen Sie eine strategische Entscheidung über die künftige Nutzung der Potsdamer Immobilie treffen:
Eigennutzung der Immobilie (Das Familienheim)
Die persönliche Nutzung des geerbten Objekts kann erbschaftsteuerlich enorme Vorteile bieten. Für Ehepartner und Kinder bleibt das „Familienheim“ gänzlich steuerfrei, wenn der Erblasser bis zu seinem Tod dort gelebt hat, der Erbe innerhalb von sechs Monaten einzieht und die Immobilie anschließend zehn Jahre ununterbrochen selbst bewohnt. Für Kinder gilt diese Befreiung jedoch nur bis zu einer Wohnfläche von maximal 200 m².
Das Objekt vermieten
Eine Vermietung kann laufende Einnahmen sichern, verlangt in Potsdam aber eine realistische Mietkalkulation, Rücklagen für Instandhaltung und eine verlässliche Organisation der Verwaltung. Vor der Entscheidung sollten Zustand, erzielbare Nettomiete, nicht umlagefähige Kosten und mögliche Investitionen gemeinsam betrachtet werden.
Verkauf der Immobilie
Oftmals stellt die Veräußerung eines Objekts die direkteste Option dar, um die notwendige Liquidität zu erhalten. Dies ist besonders relevant für die Begleichung von Erbschaftssteuern oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso ermöglicht ein Verkauf eine rasche sowie gerechte Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Wichtig (Spekulationssteuer): Erben treten bezüglich der Besteuerung des Immobilienverkaufs in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, eine Regelung, die als „Fußstapfentheorie“ bekannt ist. Wurde die Immobilie vom Verstorbenen vor weniger als 10 Jahren erworben und anschließend vermietet, unterliegt der beim Verkauf erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Bleibt der Verkauf dagegen von der Steuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden unmittelbar vorhergehenden Jahren selbst genutzt wurde oder sich seit über 10 Jahren in Familienbesitz befindet.
Was YouTube-Kommentare zeigen: In einer Analyse von 43 YouTube-Videos zum Thema Erbschaftsteuer (mit über 850 Kommentaren) ist die 10-Jahres-Frist bei der Familienheim-Regelung der am häufigsten unterschätzte Faktor. Viele Erben berichteten von unerwarteten Nachzahlungen, weil sie nach 5-7 Jahren aus beruflichen Gründen umziehen mussten; das Finanzamt forderte die komplette ersparte Steuer plus Zinsen zurück.
Wann ist ein Immobilienerbe steuerfrei?
Die Steuerbefreiung für das Familienheim gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist das effektivste Instrument für Erben – doch das Finanzamt duldet hier keinerlei Abweichungen von den Regeln.
Übersicht der notwendigen Voraussetzungen:
- Der Verstorbene muss das Objekt bis zum Zeitpunkt des Todes tatsächlich als seinen Hauptwohnsitz bewohnt haben.
- Der Erbe ist verpflichtet, die Immobilie unverzüglich – üblicherweise innerhalb von 6 Monaten – selbst zu beziehen.
- Die geerbte Immobilie muss über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahre am Stück als eigener Hauptwohnsitz dienen.
- Flächenlimitierung: Für Ehepartner entfällt diese Beschränkung. Für Kinder sind höchstens 200m² Wohnfläche von der Steuer befreit; alles, was darüber hinausgeht, wird anteilig besteuert.
Welche „wichtigen Gründe“ akzeptiert das Finanzamt bei einem frühzeitigen Auszug?
Überschreitet man die Zehnjahresfrist, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, es sei denn, ein zwingender, sachlich begründeter Anlass liegt vor:
- Akzeptiert werden: Eine medizinisch festgestellte Pflegebedürftigkeit (nachgewiesen durch Gutachten), erhebliche Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder der Tod des Erben.
- Nicht akzeptiert werden: Ein beruflich bedingter Umzug in eine andere Stadt, die Immobilie wird als zu groß oder der Unterhalt zu kostspielig empfunden, oder eine einfache Nichtmehrgefallenheit.
Lebzeitige Schenkung versus Erbschaft
Es gilt der Grundsatz: „Die beste Erbschaftsteuer ist die, die gar nicht erst entsteht.“ Mit gezielten Schenkungen lässt sich der Übergang von Vermögen an die nächste Generation präzise gestalten.
Der wesentliche Vorteil: Alle 10 Jahre Freibeträge nutzen
Ein rechtzeitiger Beginn ermöglicht die gestaffelte, vollständig steuerbefreite Übertragung von Besitz. Der Freibetrag von 400.000 € je Kind steht dabei genau alle 10 Jahre erneut zur Verfügung.
Wann Sie eine Immobilie KEINESFALLS vorab übertragen sollten:
- Die finanzielle Absicherung im Alter ist unzureichend: Besonders, wenn die Immobilie Ihre einzige bedeutende Vermögensreserve darstellt. Beachten Sie, dass Pflegekosten im höheren Alter beträchtliche Summen erreichen können.
- Die familiäre Situation ist nicht stabil: Falls Ihr Kind verschuldet ist, eine drohende Insolvenz im Raum steht oder die Ehe des Kindes kriselt. Ohne geeignete vertragliche Sicherungen könnte die Immobilie sonst im Zuge einer Scheidung an Wert verlieren oder betroffen sein.
- Sie möchten die uneingeschränkte Kontrolle behalten: Wenn Sie die Flexibilität wahren wollen, das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt ohne die Zustimmung der Kinder zu veräußern oder die Vermietung vollständig neu zu gestalten.
Wie erfolgt die steuerliche Bewertung eines geerbten Objekts durch das Finanzamt?
Die Bewertung einer Immobilie durch das Finanzamt erfolgt nicht durch eine Vor-Ort-Begehung, sondern ausschließlich auf Basis der Unterlagen. Hierfür werden drei standardisierte Bewertungsansätze herangezogen, um den sogenannten Grundbesitzwert festzulegen:
| Bewertungsverfahren | Typischer Anwendungsbereich |
|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Vor allem Eigentumswohnungen sowie geeignete Ein- und Zweifamilienhäuser mit Vergleichsdaten |
| Ertragswertverfahren | Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser auf Grundlage nachhaltig erzielbarer Erträge |
| Sachwertverfahren | Objekte ohne ausreichende Vergleichs- oder Ertragsdaten; Gebäude- und Bodenwert werden getrennt betrachtet |
Zusammenfassung: 4 goldene Ratschläge für Immobilienerben in Potsdam
Bei einer Immobilienerbschaft in Potsdam lohnt sich ein Vorgehen in klaren Etappen. Erst wenn Eigentumslage, wirtschaftlicher Wert und steuerliche Folgen zusammenpassen, sollte die dauerhafte Nutzung oder ein Verkauf festgelegt werden:
Was wir in der Praxis beobachten: Das Finanzamt bewertet Immobilien schematisch nach Aktenlage. Sanierungsstau, Bauschäden, Verkehrslärm oder individuelle Wertminderungen können dabei unberücksichtigt bleiben.
- Verantwortlichkeiten festlegen: Wer Unterlagen beschafft, Fristen überwacht und Ansprechpartner koordiniert, sollte innerhalb der Erbengemeinschaft eindeutig geklärt sein. Das verhindert Doppelarbeit und sorgt dafür, dass rechtlich notwendige Schritte rechtzeitig erfolgen.
- Wert mit belastbaren Daten bestimmen: Lage, Zustand, Nutzung, Modernisierungsbedarf und rechtliche Belastungen müssen gemeinsam betrachtet werden. Eine nachvollziehbare Bewertung verhindert, dass steuerliche Annahmen oder unverbindliche Preisschätzungen zur alleinigen Entscheidungsgrundlage werden.
- Steuern anhand des Einzelfalls einordnen: Persönlicher Freibetrag, Familienheim-Regel, Vermietung und ein möglicher späterer Verkauf können unterschiedliche Folgen haben. Die Berechnung sollte auf dem vollständigen Nachlass und den tatsächlich geplanten Schritten beruhen.
- Optionen mit einem einheitlichen Maßstab vergleichen: Für jede Variante sollten Erlös, Investitionen, laufende Belastung und zeitlicher Aufwand gegenübergestellt werden. Das macht Zielkonflikte sichtbar und erleichtert eine dokumentierte Einigung unter den Beteiligten.
Häufig gestellte Fragen: Eine Immobilie in Potsdam ererbt – welche Aspekte sind wesentlich?
Wie lange darf eine Immobilie im Grundbuch auf den Namen des Verstorbenen eingetragen bleiben?
Die Grundbuchberichtigung ist ein notwendiger Schritt nach einer Erbschaft, um die Eigentumsverhältnisse offiziell anzupassen. Es ist ratsam, die relevanten Fristen sowie die anfallenden Gebühren für die Umschreibung unverzüglich zu klären. Hierfür wenden Sie sich mit Ihrem Erbnachweis – etwa einem Erbschein oder einem notariellen Testament – an das örtlich zuständige Grundbuchamt.
Wann muss die Erbschaft dem Finanzamt gemeldet werden?
Das Erbe ist dem Finanzamt generell innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls mitzuteilen. In Potsdam ist hierfür das zuständige Finanzamt verantwortlich. Häufig wird diese Meldung auch automatisch von einem Notar oder dem Nachlassgericht vorgenommen.
Welche Schritte sind nach dem Erhalt einer Immobilie zu unternehmen?
Nach Eintritt des Erbfalls sind diese Punkte von Bedeutung:
- Den Erbfall mit Testament oder Erbschein rechtlich absichern.
- Die Eintragung im Grundbuch entsprechend korrigieren.
- Die Erbschaft der Steuerbehörde fristgerecht melden.
- Den Marktwert der Immobilie objektiv bestimmen lassen.
- Die strategische Entscheidung über Behalt, Vermietung oder Verkauf treffen.
Fallen für eine geerbte Immobilie Steuern an?
Grundsätzlich unterliegt jede geerbte Immobilie der Erbschaftsteuer. Ob aber tatsächlich eine Steuerlast entsteht, wird maßgeblich beeinflusst durch:
- Den Grad der Verwandtschaft
- Die geltenden Freibeträge
- Den Verkehrswert des Immobilienbesitzes
Wann nimmt das Nachlassgericht Kontakt zu den Erben auf?
Sobald ein Sterbefall bekannt wird und entweder ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift, nimmt das Nachlassgericht seine Tätigkeit auf. Üblicherweise werden folgende Personenkreise informiert:
- Die betreffenden Erben
- Gegebenenfalls einen Notar
- In manchen Fällen auch das Finanzamt (insbesondere bei notariellen Testamenten)
Welche Art von Erbe ist dem Finanzamt mitzuteilen?
Prinzipiell ist jedes Erbe dem Finanzamt anzuzeigen, unabhängig davon, ob es sich handelt um:
- Ein Immobilienobjekt
- Geldvermögen
- Wertpapiere
- Bestehende Schulden (auch diese sind relevant!)
Selbst wenn der Wert den Freibetrag nicht erreicht, besteht in den meisten Fällen eine Anzeigepflicht.
Wie hoch bemisst sich die Erbschaftsteuer für eine Immobilie in Potsdam?
Die Höhe der Steuerabgabe richtet sich nach dem Wert des Objekts und dem Grad der Verwandtschaft:
- Für Kinder liegt der steuerfreie Betrag bei 400.000 €.
- Ehepartner können bis zu 500.000 € steuerfrei erben.
- Geschwister und andere Personen erhalten einen Freibetrag von 20.000 €.
Lediglich der Wert, der über dem jeweiligen Freibetrag liegt, unterliegt der Besteuerung. Hierbei reicht der Steuersatz von etwa 7 % bis 30 %.
Wann ist eine Erbschaftsimmobilie von der Steuer befreit?
Tatsächlich gibt es Situationen, in denen keine Steuer anfällt:
- sofern der Immobilienwert unterhalb des festgelegten Freibetrags liegt
- wenn Ehepartner oder Kinder die Immobilie selbst als Hauptwohnsitz nutzen (die sogenannte Familienheimregel)
- bei langjähriger Selbstnutzung und Haltedauer lassen sich unter Umständen weitere Steuerprivilegien realisieren
Auf welche Weise bestimmt das Finanzamt den Wert einer im Erbgang erhaltenen Immobilie?
Das Finanzamt greift auf den sogenannten Verkehrswert zurück. Dieser Wert wird anhand folgender Methoden bestimmt:
- Vergleichswertverfahren (häufig zur Bewertung von Eigentumswohnungen eingesetzt)
- Ertragswertverfahren (relevant bei vermieteten Objekten)
- Sachwertverfahren (vor allem für die Bewertung von Häusern)
Ein von privaten Sachverständigen erstelltes Gutachten kann den offiziellen Wert gegebenenfalls revidieren.
Wie erlangt das Finanzamt in Potsdam Kenntnis von meinen Erbschaften?
Das Finanzamt erhält die relevanten Informationen aus verschiedenen Quellen:
- von Nachlassgerichten
- durch Notare
- von Banken und Versicherungsgesellschaften
- aufgrund der Meldepflicht der Erben selbst
Sollte man ein geerbtes Haus behalten oder lieber veräußern?
Die Entscheidung hängt stark von der individuellen Situation ab:
- Behalten: Möglichkeit langfristiger Wertsteigerung, Erzielung von Mieteinnahmen
- Verkaufen: Erhalt von Liquidität, keine weitere Verwaltungsarbeit
- Vermieten: regelmäßige Einnahmen, aber auch fortlaufender Verwaltungsaufwand
Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn eine ererbte Immobilie verkauft wird?
Neben der Erbschaftsteuer kann zusätzlich die Spekulationssteuer relevant werden – dies ist jedoch nur der Fall, wenn:
- die Immobilie nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gehalten wurde oder
- die Selbstnutzung nicht ausreichend erfolgte
Welche typischen Fehler sollte man bei einem Immobilienerbe meiden?
Häufig auftretende Fehltritte umfassen:
- Versäumnis von Fristen gegenüber dem Finanzamt
- Unterlassung der Grundbuchänderung
- Fehleinschätzung des Immobilienwerts
- ein übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Prüfung
- mangelnde Klärung innerhalb der Erbengemeinschaft
Was ist vorteilhafter: ein Haus zu überschreiben oder zu erben?
Hierbei handelt es sich um eine strategisch bedeutsame Überlegung:
- Überschreiben (Schenkung): ermöglicht eine vorausschauende steuerliche Gestaltung, da Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können
- Erben: erfolgt automatisch mit dem Todesfall, bietet jedoch weniger Flexibilität bei der steuerlichen Optimierung
Welche Optionen bestehen, sollte die Erbschaftsteuer für die betreffende Immobilie nicht gezahlt werden können?
Sollten die finanziellen Mittel zur Begleichung der auf die Immobilie entfallenden Erbschaftsteuer fehlen, kann das Finanzamt Potsdam nach Antragstellung eine Stundung (oftmals mit Zinsauflagen verbunden) oder eine Ratenzahlung genehmigen. Im extremsten Fall, wenn keine Einigung erzielt wird oder die Erbengemeinschaft untereinander zerstritten ist, droht eine Zwangsversteigerung des Objekts, bekannt als Teilungsversteigerung. Um die Steuerlast potenziell zu mindern, raten wir dringend dazu, den genauen Immobilienwert umgehend durch einen Fachmann feststellen zu lassen.
Kann ich mein denkmalgeschütztes Erbe in Potsdam steuerlich vorteilhaft behandeln lassen?
Für ein denkmalgeschütztes Objekt in Potsdam können besondere Bewertungs- oder Steuerregelungen relevant sein. Voraussetzung und Umfang hängen vom Schutzstatus, der öffentlichen Erhaltungswürdigkeit, den Kosten und der tatsächlichen Nutzung ab. Die Einordnung sollte mit Denkmalschutzbehörde und Steuerberatung anhand des konkreten Objekts erfolgen.
Verlinkte Quellen
- https://www.luetzow-immobilien.de/
- https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/
- https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/
- https://www.haufe.de/finance/steuern/erbschaftsteuer-freibetraege-steuersaetze-und-steuerklassen_166_478054.html
- https://www.immoportal.com/immobilienpreise/potsdam
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003703.php
- https://www.notarkammer-brandenburg.de/
- https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910136/