Checkliste – Notarieller Kaufvertrag

Kaufvertrag und Beurkundung des Immobilienkaufs stehen an. Es ist endlich soweit, Käufer und Verkäufer sind sich einig. Der Kauf kann beurkundet werden. Dies muss in Deutschland durch einen Notar beurkundet werden. Wichtig ist dabei, dass alle notwendigen Informationen in den Kaufvertrag eingearbeitet werden. Die von Lützow Immobilien Experten haben Ihnen dafür eine Checkliste zusammengestellt. Diese soll als Leitfaden eine wichtige Gedankenstütze sein.

  • Angaben zu den Vertragsparteien
    • Name, Anschrift, Geb.-Datum, Kontaktdaten, Steuernummer
  • Details zu der Immobilie (Verkaufsgegenstand)
    • Lage, Anschrift, Daten des Grundbuchs
  • Grundbuchinhalt – Abteilungen 1 bis 3
  • Kaufpreis
  • Zahlungszeitpunkt und Termin der Übergabe
  • Abwicklung über Notaranderkonto oder über Direktzahlung
  • Regelung wenn Verzug bei der Zahlung
  • Höhe der im Kaufpreis enthaltenen Instandhaltungsrücklagen – beim Kauf einer Eigentumswohnung
    • Darauf muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer zahlen!
  • Formulierung der Gewährleistungsansprüche
  • Vereinbarung der Kostenaufteilung
    • Notarkosten, Gerichtskosten, ggf. Makler
  • Besondere oder sonstige Vereinbarungen
    • Noch zu erbringende Leistungen etc.

Sie können diese Liste auch herunterladen. Klicken Sie dafür bitte einfach den folgenden LINK.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Checkliste nur als Orientierung dienen soll. Wir raten Ihnen jedoch immer, Ihren Vertrag im Einzelfall durch einen Anwalt oder einen Berater prüfen zu lassen.